Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen


All unsere Vertragsabschlüsse und rechtsgeschäftlichen Erklärungen erfolgen ausschließlich unter nachstehenden Verkaufs-und Lieferbedingungen.

Abweichende Bedingungen unserer Kunden verpflichten uns nur, soweit sie schriftlich von uns anerkannt werden.

1. Vertragsabschluss

Unsere Angebote gelten stets freibleibend. Technische Änderungen unserer Lieferwerke vorbehalten. Die Annahme von Kundenbestellungen erfolgt entweder durch Auftragsbestätigung oder durch Lieferung. Maßgeblich für den vertraglichen Lieferungs- und Leistungsumfang ist ausschließlich der Inhalt der Auftragsbestätigung; bei Fehlen einer solchen, der Lieferschein und die Rechnung. Weicht dieser vom Bestellinhalt ab, gilt das Einverständnis des Kunden, sofern er nicht binnen 4 Tagen ab Zugang mit Einschreiben widerspricht, als gegeben.

2. Preise

Preisänderungen infolge allgemeiner Preis- und Lohnerhöhungen sowie Änderungen der Wechselkurse und Import- bzw. Exportbedingungen behalten wir uns vor. Die Ausführung der Aufträge erfolgt daher zu den jeweils gültigen Preisen, Wechselkursen, Import- und Exportbedingungen am Tag der Lieferung bzw. bei Metallen am Tag des Bestellungseinganges.

3. Lieferfristen

Angaben über Lieferzeit sind annähernd und unverbindlich. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung, auch aus anderen Verpflichtungen uns gegenüber, in Verzug ist. Unsere Lieferpflicht ruht weiters, solange wir an der Lieferung aus nicht ausschließlich von uns zu vertretenden Umständen gehindert sind. Ein Lieferverzug liegt erst vor, wenn schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde.

Erst nach erfolglosem Verstreichen dieser Nachfrist trotz bestehender Lieferpflicht ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt.

Ansprüche des Kunden gegen uns wegen Verzugsschäden oder -folgen sind gänzlich ausgeschlossen.

4. Versand

Der Versand erfolgt an die vom Kunden angegebene Post- bzw. Bahnstation, mit Ausnahme jener Artikel, die in unseren Angeboten, Preislisten und Katalogen ausdrücklich mit Lieferung ab Lager oder ab Fabrik bezeichnet werden. Für Lieferungen wird unabhängig von der Höhe des Rechnungsbetrages eine Zustellgebühr verrechnet. Die Liefervereinbarung „freie Baustelle“ beinhaltet nur: Übernahme der Beförderungskosten bis zur Baustelle ohne Abladen und ohne Vertragen. Sonderleistungen unserer Transport- und Service Beauftragten sind nicht Bestandteil des Kaufvertrages. Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Empfängers Bei Sonderbestellungen kann Anzahlung verlangt werden. Restmengen von Abruf- bzw. Rahmenaufträgen werden von uns bis Jahresende ohne Rückfrage ausgeliefert.

5. Gewährleistung/Schadenersatz/Produkthaftung

5.1. Wir leisten lediglich Gewähr dafür, dass die Ware eine Qualität oder Leistung aufweist, die bei Waren der gleichen Art üblich ist und die vom Kunden vernünftigerweise auch erwartet werden konnte bzw. dass sie einer dem Kunden übergebenen Probe oder Muster entspricht.

Weitergehende Qualitäten oder Leistungen der Ware sind nur dann vereinbart, wenn sie im Vertrag schriftlich festgehalten wurden.


5.2. Wir leisten nur Gewähr für Mängel, die bei der Übergabe bereits vorhanden sind und deren Vorhandensein im Zeitpunkt der Übergabe vom Kunden auch bewiesen werden.

5.3. Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder zeigen sich innerhalb der Gewährleistungsfrist Fehler, so hat der Kunde nur Anspruch auf kostenlose Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist. Durch unsachgemäße Eingriffe an den Verkaufsgegenständen erlischt auf jeden Fall der Gewährleistungsanspruch.

Ein anderer oder weiterer Anspruch, insbesondere auf Minderung des Entgeltes, auf welcher Rechtsgrundlage auch immer, besteht nicht, sofern dies nicht mit uns gesondert vereinbart wird.

5.4. Der Ersatz eventueller Mangelfolgeschäden ist auf unmittelbare Schäden begrenzt und steht dem Kunden nur zu, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Für das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist der Kunde beweispflichtig.

5.5. Das Recht auf Gewährleistung erlischt, wenn es nicht innerhalb von 6 Monaten nach dem Tag der Übernahme der Ware durch den Kunden gerichtlich geltend gemacht wird.

Dies gilt auch dann, wenn uns der Kunde innerhalb dieser Frist den Mangel angezeigt hat.

5.6. Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm übergebenen Anwendungshinweise zu beachten und bei Zweifelsfragen unsere Stellungnahme einzuholen.

5.7. Ist eine gebrauchte Ware Gegenstand einer Bestellung, so wird diese vom Kunden aufgrund der Besichtigung unter Verzicht auf jeglichen Gewährleistungsanspruch übernommen. Der Kunde erklärt alle einschlägigen Vorschriften über die Benützung der Ware zu kennen und verpflichtet sich aus eigenem alle Vorkehrungen zu treffen, dass diese Vorschriften bei der Nutzung der Ware eingehalten werden.

5.8. Hat der Kunde einem Konsumenten oder einem Unternehmer für die Mangelhaftigkeit des Produktes Gewähr zu leisten. ist dieser bei sonstigem Verlust all seiner Ansprüche verpflichtet. seine aus § 933 b ABGB resultierenden Ansprüche binnen 2 Wochen ab Erfüllung der eigenen Gewährleistungspflicht gerichtlich geltend zu machen. Diese Ansprüche des Kunden verjähren jedenfalls binnen 12 Monaten nach Abschluss des Kaufvertrages.

6. Retouren

Der Kunde ist nur mit unserem schriftlichen Einverständnis und zu den von uns im Einzelfall festgelegten Bedingungen zur Rücksendung gelieferter Ware berechtigt; in jedem Fall hat die Rücksendung franko und ohne Nachnahme auf Gefahr und Kosten des Kunden zu erfolgen.

7. Zahlungsbedingungen

7.1 Rechnungen sind, sofern nicht - zum Beispiel mit Wiederverkäufern- andere schriftliche Vereinbarungen getroffen werden, mit Vorkasse zu zahlen.

Mangels anderer Vereinbarungen sind wir bei Überschreitung des Zahlungszieles berechtigt. für die Zeit vom Fälligkeitstag bis zum Zahlungseingang monatlich 1 % vom Rechnungsbetrag an Verzugszinsen zu berechnen.

7.2 Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach oder wird über sein Vermögen der Ausgleich oder Konkurs eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig. Wird diese Restschuld nicht sofort bezahlt, so sind wir berechtigt, die Herausgabe des Kaufgegenstandes unter Ausschluss jeglichen Rückbehaltungsrechtes zu verlangen.

7.3 Die Fälligkeit des vertraglich festgelegten Entgeltes wird durch die Geltendmachung behaupteter Garantie-. Gewährleistungs-, Schadenersatz-. Produkthaftungs- oder sonstiger Ansprüche nicht aufgeschoben. Insbesondere steht dem Kunden wegen derartiger Ansprüche keinerlei Recht auf Zurückbehaltung, Zurückhaltung der Zahlung oder Aufrechnung zu. Forderungen aus anderen Geschäftsfällen können nur nach deren rechtskräftiger gerichtlicher Feststellung oder im Falle unseres Anerkenntnisses gegen unsere Ansprüche aufgerechnet werden.

8. Rücktrittsrecht

8.1 Die Kreditwürdigkeit des Kunden ist notwendige Voraussetzung für jede Lieferung.

8.2 Sollten uns nach Vertragsabschluss negative Auskünfte über die Vermögenslage des Kunden bekannt werden, sind wir nach unserem Ermessen berechtigt, entweder sofortige Zahlung oder bankmäßige Besicherung des Gesamtentgelts zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

9. Eigentumsvorbehalt

Alle Kaufgegenstände bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Abdeckung sämtlicher Verbindlichkeiten des Kunden uns gegenüber, gleich aus welchem Grund diese entstanden sein mögen. Zahlt der Kunde mit Scheck oder Wechsel, gilt die Verbindlichkeit erst dann als abgedeckt, wenn diese Papiere eingelöst sind.

Zur Sicherung dieses Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde verpflichtet, die gelieferten Gegenstände gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Die nicht vollständig bezahlten Waren dürfen weder weiterveräußert noch verpfändet oder zur Sicherungsübereignung herangezogen werden. Bei eventuellen Pfändungen müssen wir unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt werden. Werden unsere Waren entgegen dem Verbot vom Kunden dennoch veräußert, so erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auf die aus dieser Veräußerung resultierenden Forderungen des Kunden. Die Forderung des Kunden gegen den Dritten gelten sofort nach Entstehung als an uns unwiderruflich abgetreten, und der Kunde ist verpflichtet, uns bei aufrechtem verlängerten Eigentumsvorbehalt auf Verlangen seine Kunden mitzuteilen.

10. Geltendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1 Die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden unterliegen österreichischem Recht. Regelungen aufgrund internationaler Kaufrechtsübereinkommen kommen nicht zur Anwendung.

10.2 Erfüllungsort ist unser Firmensitz. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das jeweils sachlich zuständige Gericht in Steyr vereinbart.

11. Verbindlichkeit des Vertrages

Ist eine der vorstehenden Bedingungen aus irgendeinem Grund ungültig, wird dadurch die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht berührt.

12. Konsumentenschutz

Für Käufer, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gelten diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nach Maßgabe der Zulässigkeit nach dem Konsumentenschutzgesetz, wobei ausdrücklich festgehalten wird, dass die Nichtigkeit eines Teiles dieser Bestimmungen die Gültigkeit der weiteren Punkte nicht berührt.